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Schatten
Aberglaube

Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens. Herausgegeben von Hanns Bächtold-Stäubli unter Mitwirkung von Eduard Hoffmann-Krayer.

Schatte(n).

1. Schatten als Zeitmesser.
2. Schatten gehört wesentlich zu Person oder Gegenstand.
  a) Personenschatten. Schattenbuße.
  b) Baumschatten Schatten von Gegenständen. Schattenrecht.
3. Der Schatten ist die Seele.
  a) Allgemeines. Schattenorakel. Bauopfer.
  b) Geist als Schatten.
  c) Schattenlosigkeit.
  d) Doppelter Schatten.
4. Der Schatten in der Dichtung.

   Zur Etymologie und Wortform vgl. Grimm, DWb. 8, 2231 f., zum Sprachgebrauch und zur Bedeutung ebda. 2232 ff. mit reichen Beispielen, besonders für bildliche Verwendung. Diese bewegt sich in der Richtung »dunkel, schwarz, links, falsch, unfrei, schädlich, verdammt«1), z.B. jemanden an Schatten tun = ins Gefängnis setzen2), in manchen Gegenden (so im Taubergrunde, Franken und im Bayr. Wald) heißt die Wolke »Schatten«, die die Sonne verdunkelt3); nach einer bulgarischen Sage ist der Teufel aus Gottes Schatten entstanden4). Eine von Rochholz5) angedeutete Identität mit Schade(n) ist sprachlich nicht erweisbar. Über etymologischen Zusammenhang mit ›Spiegel‹ vgl. Meringer, Wörter u. Sachen 8, 26 ff..
  Gesamtdarstellungen: E.L. Rochholz Ohne Schatten, ohne Seele. Germania 5 (1860) 69-94. 175-207 = Rochholz; J. v. Negelein Bild, Spiegel und Schatten im Volksglauben. AfRw.; 5 (1902) 1-37 = Negelein; F.W. Pradel Der Schatten im Volksglauben. MschlesVk. 12 (1904), 1-37 = Pradel.

   1. Der Schatten der eigenen Person oder bestimmter Gegenstände dient zur Zeitbestimmung. Nicht nur der Feldarbeiter im Orient »erwartet seinen Schatten« heute wie in biblischen Tagen (Hiob 7, 2)6); in den Moosstrichen der Donau und des Lech in Bayern berechnet der Bauer auf dem Felde, oft fern von seiner Ortskirche, nach der Länge seines Schattens ziemlich genau die Tagesstunde7), desgleichen in Württemberg8). Oft wird der Schatten ragender Gegenstände, auffallender Elemente der Landschaft dazu verwendet: die »Wiggisuhr« im Glarner Lande ist eine Felsspalte, die durch den in ihr wandernden Schatten als Uhr dient9); ähnlich sind Schweizer Bergnamen wie Vierinadel oder Mittagshorn zu verstehen. Im Riesengebirge zeigen die »Mittagssteine« durch den auf die Teufelswiese fallenden Schatten den Mähern den Mittag an10). An die »Weltzeit« ist gedacht, wenn nach aargauischem Glauben, sobald der Schatten der Linde zu Linn am Bötzberge auf die Ruine der Habsburg fällt, die Welt untergehen wird11).

   2a. Der Schatten gilt einer Person oder Sache als wesentlich zugehörig. Das äußert sich in dem Glauben, der Schatten habe dieselbe Macht zu wirken wie sein Träger, umgekehrt aber widerfahre dem Menschen, was seinem Schatten widerfährt. Wie Petri Schatten Kranke heilt, über die er streift, die er also »überschattet« (Apg. 5, 15), so ist über die ganze Welt der Glaube verbreitet, mächtige, gefährliche oder auch nur unter einem Tabu stehende Wesen brächten schon durch den Schatten, den sie werfen, Gefahr: Feinde, Tote, Geister, die Schwiegermutter, der als unrein betrachtete Krieger, der aus dem Felde kommt, bis zu seiner Reinigung, der Trauernde12). Die Angst vor dem Schatten des Toten bezeugt Pradel aus der Antike13), Rußwurm für die Inselschweden14). In Siebenbürgen glaubte man noch um die Mitte des 19. Jh., wen der Schatten vor der Taufe gestorbener Kinder berühre, die zur Tag- und Nachtgleiche in Frau Holdas Reigen über ihrem Geburtsort tanzen, der bekomme die Fallsucht, werde lahm oder müsse gar sterben15). In Preußen muß sich, wer einen vom Schlage Getroffenen besprechen will, so stellen, daß dessen Schatten nicht auf ihn fällt16). Wer in mondheller Nacht auf den Schatten eines kopfähnlichen Gebildes an der Rittersgrüner Kirche (Sachsen) tritt, stirbt binnen Jahresfrist17). Ebenso verbreitet ist der Glaube, daß den Menschen oder das Tier treffe, was seinem Schatten geschehe. Für die Naturvölker gibt Frazer reiches Material18); man trifft ihn auch im alten Indien (der Brahmane darf auf keinen Schatten harnen)19) und im klassischen Altertum (ein Mensch, auf dessen Schatten eine Hyäne tritt, verliert Bewegung und Sprache)20). Rehsener gibt einen Ausspruch aus Gossensaß (Südtirol) wieder: »Wer mir nit zu Gesicht steht, den heirat' ich nit, ... den ließ ich mir nit hinter meinem Schatten stehen«21). In Schlesien wie in Italien hütet man sich, einem Menschen auf den Schatten zu treten, sonst wächst er nicht mehr22). Will man einen Dieb totsingen, darf man nicht in den eigenen Schatten treten, sonst stirbt man selbst (Ostpreußen)23). In Böhmen betritt man zu Beginn des Säens den Acker von der Seite, auf welcher man vor seinem Schatten ist24). Um Warzen zu vertreiben, streift man in Oldenburg bei zunehmendem Mond mit der anderen Hand darüber hin, dem Monde zu; doch muß man sich so stellen, daß man seinen eigenen Schatten nicht sieht, sonst streift man die Warzen auf den Schatten und sie bleiben dadurch wieder am Körper haften25). Ein Mensch wird zum Vampyr nicht nur, wenn er selbst, sondern auch, wenn nur sein Schatten über einen Toten geht26). Einen Fall von Schattenzauber mit der Schattenlänge eines Menschen in der Bukowina teilt Groß aus einem Gerichtsprotokoll von 1881 mit27).
  In der Form der Schattenbuße, die allein dem Unfreien, vor allem dem Spielmann, an einem Freien nach deutschen Recht zukommt, hat sich dieser Glaube als Rechtsgrundsatz erhalten. Der Spielmann darf den Schatten des Beleidigers an den Hals schlagen oder ihm sonst tun, was ihm selbst widerfahren ist28). Künssbergs Erklärung29), die Schattenbuße entspreche den Schattenspielen, die der Fahrende vorführt, ist schon deshalb nicht wahrscheinlich, weil diese Spiele auf deutschem Boden lang nicht so verbreitet sind wie etwa bei den Türken; die Verwandtschaft mit dem »bürgerlichen« oder »gemahleten Tod«, der Strafe des Abstoßens von Erde in Schattenlänge, womit noch in Maximilians I. Zeit Landesverweisung verbunden war30), und die zweifellos ernst gemeinte Formel des schwäbischen Landrechtes: »swaz ich im tu, daz sol er minem schaten tun«31), legen nahe, darin gesunkenes Glaubensgut zu sehen, sei es, daß die christliche Kirche einen heidnischen Aberglauben damit entkräften wollte32), sei es, daß die geringe Bildung der Unfreien länger einen sonst schon überwundenen Glauben bewahrte33); auch das süddt. Kinderspiel Schattejagis, Schattetramperligs, bei dem aus dem Spiel ausscheidet, wem der Gegner auf den Schatten getreten ist, zeigt den gleichen Entwicklungsgang dieser Vorstellung34). In der Schattenbuße kommt freilich auch die Vorstellung mit hinzu, daß der Schatten nur ein geringeres Abbild der Person sei, wie der Ehrlose selbst nur der Schatten des an seiner Ehre vollkommenen ist35). Auch die antike Geschichte vom Streit um des Esels Schatten zeigt dieses Doppelgesicht, im Schatten ein Etwas und doch wieder ein Nichts zu sehen36), vgl. die Scherzfrage aus Oldenburg: Was is nicks un is doch sichtbar?37) und die Wendung »seinen Schatten im Wasser sehen«38), in der Schatten das gleichfalls »nichtige« Spiegelbild bezeichnet.

   2b. Der Glaube an eine gute oder üble Wirkung des Baumschattens kann verschieden erklärt werden und dürfte auch mehr als eine Ursache haben. Der Baum schützt durch seinen Schatten vor der Sonne, bietet auch an sich durch sein Laubdach Schutz. In diesem Sinne ist eine Reihe von Bibelstellen zu deuten, die den Schatten der Bäume preisen39). Doch kann der dunkle Schatten auch als Widerpart des lebenspendenden Lichtes betrachtet und daher für schädlich gehalten werden. Eine ähnliche Vorstellung, wie sie unter 2 a für Personen nachgewiesen ist, konnte auch den Baumschatten an der guten oder bösen Natur des Baumes teilnehmen lassen und ihm entsprechende Wirkung zuschreiben. Wieweit dabei der Glaube mitspricht, daß in dem Baume oder in seinen Zweigen gute Götter oder böse Geister wohnen, ist erst in zweiter Linie zu fragen. So pflegt man Versammlungen unter schattenden Bäumen abzuhalten40), wobei ganz allgemein an die segensreiche Wirkung des Baumschattens gedacht ist; dem Baume Larad in der Edda, der mit seinem »stillen Schatten« die Göttertiere nährt41), kommt freilich noch besondere Heiligkeit zu. Die schädliche Wirkung des Schattens äußert sich in Spitz- und Scheltnamen wie Schattenmeier (Allgäu, Bayern), Schattebur (Solothurn) im Gegensatz zu dem »sonnenseitigen« Bauern für den, dessen Gründe im Schatten der Hochwälder liegen42). An ein Teilhaben des Schattens an der Natur des Baumes wird vor allem dort zu denken sein, wo der Schatten bestimmter Bäume heilkräftig oder verderblich gedacht ist. So schreibt man dem Schatten fruchttragender Bäume Heilkraft zu43), so schützt der Schatten des Hollunders den in ihm Schlafenden vor Hexenzauber44), der Schatten des Lindenbaums heilt Fieber45); es entspricht der Ambivalenz volkstümlichen Denkens, daß vielfach gerade dieselben Bäume auch einen schlechten Schatten werfen. Der LindenSchatten verursacht die »Lindenkrankheit«46), der alemannische Ringelreihen (Alem. Kinderlieder Nr. 310) nimmt an, daß Kinder unter dem Hollunderbusch in Krähen verwandelt werden47), ein von Wasserscheu Geheilter wird im Schatten eines Kornelbaumes rückfällig48), die Eibe hat einen todbringenden Schatten49), vor allem der Nußbaum steht in üblem Ruf: sein Schatten schadet dem Graswuchs, bringt dem, der in ihm lagert, Kopf- und Zahnweh, bestimmt den Säugling, der dort gestillt wird, zu einem schlimmen Leben50). Daher meinte man auch, die Hexen feierten ihre Feste gern unter Nußbäumen51). Das Zehrfieber, das die Eiche bei Hohenraden (Schleswig-Holstein) dem Wanderer bringen sollte, der unter ihr ruhte52), hat indes darin seinen Grund, daß der Baum an einem »beschrieenen« Platz stand, an dem man einst die heidnischen Götter verehrt hatte. Der Glaube an schädliche Wirkung des Baumschattens ist auch außerhalb Deutschlands sehr verbreitet, so bei den Südslaven53) und im Orient (hier gilt vor allem der Schatten des Lotosbaumes als schädlich)54); der Talmud55) kennt ihn ebenso wie die Antike56). – Schließlich sei noch auf die seltsame Zauberwirkung des Hollunderschattens in Kleists »Käthchen von Heilbronn« hingewiesen.
  Auch bei Gegenständen, deren Schatten wirksam ist, handelt es sich meist um solche, denen Zauberkraft zugeschrieben wird, die sich auf ihren Schatten überträgt. Im Schatten des bronzenen Pferdes in Neapel, das als Symbol der neapolitanischen Freiheit galt, fänden, so glaubte man, kranke Pferde Heilung57). Klosterschatten macht das umliegende Land fruchtbar58). Soweit die Türme der Wormser Liebfrauenkirche, die an der Stelle steht, wo nach der Legende die Mutter Gottes beim Stillen ihres Kindes ein Tröpfchen Milch zur Erde fallen ließ, das umliegende Weingelände beschatten, gedeiht edlerer Wein (»Liebfrauenmilch«) als darüber hinaus59). Schädlich ist der Schatten des Galgens; daher muß das Gerüst nach dem sächsischen Landrecht so aufgestellt werden, daß auch sein längster Schatten den an die Richtstätte grenzenden Grund nicht erreichen kann60). – Eigenartig ist die Vorstellung vom Schatten als Schatzweiser, der sich schon im Altertum findet, z.B. im Aesop-Roman, und in einer Reihe mittelalterlicher und späterer Berichte61): der Schattenwurf eines Gegenstandes an einem bestimmten Tag zu bestimmter Stunde läßt einen verborgenen Schatz finden. Auch an das § 1 erwähnte Aargauer Vorzeichen für den Weltuntergang sei noch einmal erinnert: hier wie dort äußert sich die Zauberkraft des Schattens als Wissen um etwas Verborgenes.
  Auch diese Vorstellungen haben auf das Rechtsleben eingewirkt. Wenn die Esten in heiligen Hainen, soweit der Schatten der Bäume reicht, nicht einmal eine Erdbeere pflücken62) (ähnlicher Glaube findet sich auch sonst, z.B. bei den Slaven63)), so darf man solche Verbote als »heiliges Recht« ansprechen. Doch trifft man auch im »profanen« Recht nicht selten derlei Bestimmungen. Die Holzgerechtigkeit sieht vielerorts vor, daß Unbefugte dem Walde bis auf die Schattengrenze fernbleiben müssen64). Der Bereich eines Hauses soll soweit gehen, als der Schatten des Hauses reicht65). Ein an der Gutsgrenze stehender Fruchtbaum ist dem Nachbarn soweit zinspflichtig, als er dessen Grund »überschattet«: er steht zum Nachbargut »im Anriese«66); von den Gründen, die Bötticher67) dafür angibt, scheint nur der eine stichhaltig, eines res iurisdictionalis habe auch mit ihrem Schatten auf dem Nachbargrund nichts zu suchen.

   3a. Waren die bisher behandelten Vorstellungen nur unter der Voraussetzung verständlich, daß der Schatten einen wesentlichen Bestandteil des Menschen, Lebewesens, Gegenstandes ausmache, dem er zugehört, so bedarf es nur noch eines Schrittes, um in ihm das Wesentlichste, das Lebensprinzip, die Seele, zu sehen. Von den Chinesen, den Indern, den klassischen Völkern und den »Primitiven« lassen sich dafür Zeugnisse erbringen68). Letztere deuten fast überall Krankheit als Schwächung, Tod als ein Entfliehen des Schattens69); dagegen darf ein Kranker, der einen scharfen Schatten wirft, auf Genesung hoffen (Solothurn, Schweiz)70). Verwandtes findet sich z.B. bei Isländern und Schweden71). Moses ermutigt Num. 14, 9 sein Volk, die Kanaaniten nicht zu fürchten, denn ihr Schatten sei von ihnen gewichen. »Möge dein Schatten sich nie verkleinern, sich nie von dir entfernen« lautet eine Begrüßungsformel, »Du sollst hinfort keinen Schatten werfen« eine Verwünschung bei den Türken72). Sieht ein Kind seinem Vater allzu ähnlich, so müsse dieser, wie man in Niederländisch-Indien meint, bald sterben, denn das Kind »hat ihm den Schatten genommen«73). Die Geschichte von einem Riesen, dessen Kraft im Laufe des Tages mit der Länge seines Schattens ab- und zunimmt, wie wir sie aus Goethes »Märchen« kennen, erzählt Frazer74) ganz ähnlich aus der Inselwelt des Stillen Ozeans. Selbst die aus den alten Sprachen geläufige Bezeichnung »Schatten« für »Seele« kann die Ethnologie mit zahlreichen Beispielen belegen75); vielleicht machte den Schatten (gleich dem Hauch) seine Beweglichkeit geeignet, ein Äquivalent für das zu sein, was den Körper bewegt (Seele got. saiwala »das sich Bewegende«)76). Jedenfalls muß nicht mit Pradel77) und Wundt78) diese Vorstellung einzig aus Traumerfahrungen hergeleitet werden. Auch v. Negeleins79) Vermutung, der auf dem Boden liegende Leichnam, der im Gegensatz zu dem aufrecht stehenden Lebenden keinen Schatten werfe, bilde die Voraussetzung dieses Glaubens, darf höchstens als ein Ausgangspunkt unter anderen gelten. Sehr ansprechend führt Cassirer80) vor allem die unter § 2 besprochenen Vorstellungen auf die primitive Identifikation von Ur- und Abbild zurück, die erst später »animistisch« gedeutet wurde. Auf keinen Fall scheint es nötig, allen Volksglauben, der sich an den Schatten knüpft, mit Rochholz (»Ohne Schatten, ohne Seele« überschreibt er sehr bezeichnend seine Arbeit) und Prade aus der Gleichung »Schatten = Seele« zu erklären. Was oben angeführt wurde, dürfte durch die Annahme, der Schatten gehöre zur erweiterten Sphäre der Person oder des Gegenstandes, hinreichend erklärt sein. Vollends hat die bei Griechen und Römern wie im Deutschen nachgewiesene Redensart »seinen Schatten fürchten« oder »vor seinem Schatten fliehen«, wohl kaum, wie Pradel will81), viel mit der Schattenseele zu tun; jedenfalls überwiegt dabei, wie der Sinn zwingend nahelegt, das Nichtige des Schattens im Vergleich zur Wirklichkeit des Menschen, der ihn wirft, wenn auch eine Spur der Vorstellung vom Schatten als Doppelgänger (s. unter 3 d) darin zu erkennen sein mag.
  Daß der Schatten die Seele ist, setzt wohl das Schattenorakel voraus, wobei aus den Bewegungen des Schattens das Schicksal des Menschen erkannt werden soll; ein solches ist z.B. für China82), aber auch für die Wenden83) nachgewiesen. Wessen Schatten einen dicken Kopf zeigt, dem droht nach deutschem Glauben ein Unglück84).
  Häufiger noch bedeutet das Fehlen des Schattens den Tod (Neckarweihingen-Ludwigsburg, Württemberg)85). Meist knüpft sich der Brauch, ein solches Orakel anzustellen, an bestimmte Tage oder vielmehr Nächte, den Christabend86) (Werben im Spreewald87), Westböhmen88), besonders Egerland89), Schlesien90), doch auch im bosnischen Hochlande91)), die Silvesternacht (Franken92), Simmental, Schweiz93), Erzgebirge94)), die alte Fastnacht, d.h. den ersten Fastensonntag (Schweizer Urkantone95)): wer da beim Schein des Lichtes seinen Schatten nicht sieht, stirbt binnen Jahresfrist. Oft genügt es schon, den Schatten ohne Kopf zu sehen96) – gilt doch der Kopf als Sitz der Seele97) (Christabend: Willersdorf, BezA. Forchheim, Bayern98), Süddeutschland99), Niederösterreich100), Oberösterreich101), Schweiz102), Erzgebirge103), Grafschaft Glatz104), Schlesien105), Westböhmen106), Norwegen107); Neujahrsnacht oder -tag: Stendal, Preußen108), Bierde, Kr. Minden109), Hessen110), Voigtland111), Niederösterreich112); Weihnachts- oder Neujahrsabend: Mittelfranken113); alte Fastnacht: Schwaben114), Rinpingen-Blaubeuren, Württemberg115), Luzern, Schweiz116), Solothurner Gäu117), bei den Bulgaren auch zu Epiphanie und Johannis118)). Die Vorstellung ist auch den Juden nicht fremd: der Tod eines Menschen wird dreißig Tage, bevor er eintritt, im Himmel ausgerufen, von da ab nimmt der Schatten des Menschen ab und schwindet endlich ganz119); ein Schattenorakel für das laufende Jahr wird am Laubhüttenfeste geübt120). Spezifisch jüdisch scheint auch der Glaube zu sein, es genüge als Todeszeichen, daß der Mensch nur mehr einen einfachen Schatten werfe, also den »Schatten des Schattens« verloren habe; Geister würfen nämlich höchstens einen Schatten, der Mensch aber einen doppelten121). Auch das Verbot, mit dem Schatten zu spielen, etwa »Häschen« an der Wand zu machen, wird in diesem Glauben wenigstens eine starke Wurzel haben; es ist aus Solothurn bezeugt122), wo man es vor Kindern damit begründet, der Schatten werde böse und schlage einem zuletzt ins Gesicht (also die Vorstellung des Schattens als eines selbständigen Wesens damit verbunden!), aus Finnland123), für die Juden124) und für die Toboongkoos125). Hierher gehört auch eine eigenartige Form des Bauopfers, statt des ursprünglich eingemauerten Menschen oder Tieres dessen Schatten zu messen und einzumauern. Dieser Brauch ist vor allem in Südosteuropa verbreitet: man nimmt einem an dem Neubau Vorbeigehenden den Schatten ab und mauert ihn ein; der Mensch stirbt in einer bestimmten Zeit (30, 40 Tage, ein Jahr) und wird zum Schutzgeist des Gebäudes (Siebenbürgen126), Rumänien127), Bulgarien128) und überhaupt bei den Südslaven129); er findet sich aber auch bei den Indern130)). Eine andere Form desselben Brauches ist es, den Grundstein eines Gebäudes auf den Schatten eines bei der Grundsteinlegung Anwesenden zu setzen, gleichfalls vornehmlich in Südosteuropa geübt131); doch führt Wuttke132) auch aus dem Aargau den Glauben an, wer als erster an einem neugelegten Grundstein vorübergeht, müsse noch im selben Jahre sterben. Angesichts der Folgen, die das Einmauern des Schattens für den Betroffenen hat, wird man darin nicht so sehr einen Ersatz133) als vielmehr eine andere, etwas gemilderte Form des Bauopfers sehen dürfen. Eine Erinnerung daran ist es vielleicht, daß in Sachsen Maurer den binden, der unbefugt den Bauplatz betritt, und nur gegen eine Ablöse freilassen134).

   3b. Die Vorstellung der »Schattenseele« äußert sich auch darin, daß man von Geistern, als körperlosen Wesen, nur den Schatten sieht: vom Erdmännchen und seinem Pferde (Preußen135)), vom Zwergenkönig Goldemar und seinem Roß auf dem Hardenstein an der Ruhr136), von König Vollmar (Berg137)), von dem Hausgeist im. Stall von Junkerlishof (Oberlarg, Elsaß138)), vom »guten Johann« (Hardeshorn, Westfalen139)), von der wilden Jagd (Voigtland140)), von einem Geisterpferd am Illzecher Rain (Elsaß141)); eine slavische Parallele bringt Grohmann142) bei. Auch das Scherzwort, das der alemannische Volksmund an einen Prahler richtet: »Du bist so groß wie Goliath und di Schatten wie ne Musratt«143) scheint eine ursprünglich auf Geisterwesen zielende Vorstellung wiederzugeben: der Geist mag verschiedene Gestalt annehmen, sein Schatten aber, der sein Wesen ist, bleibt sich gleich. Es macht nicht viel aus, ob der Geist selbst unsichtbar, sein Schatten allein sichtbar gedacht oder der Geist überhaupt nur als ein Schatten vorgestellt wird wie der Reiter am Költschenberge (Reichenbach, Schlesien), ein Mittagsgespenst144), oder die schatzhütenden Schattenmännchen in der Mühle des Rabenauer Schlosses (Sachsen145)). Doch bleibt zu erwägen, ob nicht ganz einfache und natürliche Erlebnisse wie Nebelbilder oder das Spiel der Schatten im Halbdunkel des Waldes auf das Entstehen dieses Glaubens stark eingewirkt haben, vor allem wo es sich um Naturgeister handelt146). Ganz auszuschalten wird die Seelenvorstellung sein, wenn in Frankreich der Regenbogen als der Schatten einer Brücke zwischen Himmel und Erde gilt (die Vorstellung dürfte durch die Normannen aus Skandinavien vermittelt sein147)) oder in einer schwäbischen Legende das Funkeln der Sterne als der Schatten erklärt wird, den die Himmlischen auf die Löcher im Himmelszelt werfen148).

   3c. Anderseits wird Geistern und Menschen, die irgendwie der Geisterwelt zugehören, oft Schattenlosigkeit zugeschrieben. Auch hier läßt sich nicht alles auf einen Gedankengang zurückführen. Der Perser, dessen Heilige keinen Schatten werfen149), der Araber, der dasselbe von Mohammeds glorreichem Körper erzählt150), sieht in dem Schatten das untrügliche Zeichen der Körperlichkeit, in seinem Fehlen den Beweis einer fortgeschrittenen Verklärung auch des Leibes; um so mehr gilt dies natürlich von Gott als reinem Geist, etwa in dem Mecklenburger Rätsel151): Ik heff't, du heß't, un'n ollen Klotz hett't; oewer uns' herrgott hett't nich, das sich auch in Frankreich und Ungarn finden soll152). Verwandt sind die antiken Nachrichten über das Abaton des Zeus auf dem Lykaion: wer dort eintrat, Mensch und Tier, warf keinen Schatten153). Unter den zahlreichen alten und neueren Erklärungen leuchtet die Useners am ehesten ein: das Heiligtum des Lichtgottes ist der Ursprung des Lichtes selbst, Schatten aber wirft nur, was unter dem Lichte steht154). Dasselbe wie von der Gottheit gilt von Geistern aller Art, dem Burg- oder Mittagsfräulein155), dem drachen- oder bocksgestaltigen Mittagsgeist im Jura156), auch von den eibenartigen Geistern der Neuseeländer157). Es wäre müßig zu fragen, wie sich diese Vorstellung zu der eben besprochenen verhalte, die Geister seien nur als Schatten sichtbar, weil eben beide verschiedene Wurzeln haben und unabhängig nebeneinander stehen. Darum scheint es auch überflüssig, die Schattenlosigkeit der Verstorbenen, die schon im Altertum die Pythagoreer lehrten158), und die als neuerer Volksglaube in der Obersteiermark nachgewiesen ist159), mit Pradel160) daraus zu erklären, daß sie eben selber Schatten seien – eine (vor allem dank der Wirkung Homers) der ganzen Antike geläufige Vorstellung, die der neugriechische Volksglaube noch bewahrt161), doch ebenso bei Juden, Chinesen, Ungarn und der amerikanischen Urbevölkerung zu finden162), auch bei den Zigeunern vorauszusetzen163). Bachofen hat die als Totengaben dienenden langen und schmalen Bronzefiguren als Nachbildungen der langgezogenenen Abendschatten deuten wollen164), doch dürfte da eine Erklärung vom Technischen und Stilistischen her näher liegen. In die neueren Literaturen wird die Bezeichnung der Toten als Schatten meist aus dem klassischen Altertum gekommen sein165); nur gelegentlich findet sie sich als Volksglaube, z.B. in Siebenbürgen166). Wo in deutschen Sagen alte Vorstellungen dieser Art auftreten, handelt es sich meist um verdammte oder um büßende Seelen, die der Erlösung harren, so um den Blaubart in einer Aargauer Sage167), um Falschspieler (Aargau168)), um eine büßende Seele in einer schlesischen Sage169) und einer Nachricht aus dem Oetztal170); eine Sage aus Naumdorf (Elsaß) läßt einen jähzornigen Junker sehen, wie die Schatten seiner Ahnen Satans Höllenwagen ziehen müssen171). Der Teufel, bei dem wir damit angelangt sind, ist als Geist nach siebenbürgischem172) und russischem173) Volksglauben schattenlos. Doch fehlt der Schatten auch Menschen, die mit dem Teufel im Bunde stehen, dem »Teufelsschüler«, dem Zauberer: der weise Isländer Saemundr hat in Paris beim Teufel Kolleg gehört und mußte ihm seinen Schatten als Honorar lassen174), weniger deutlich ist die Sage von dem Professor aus Löwen, der über dem Streben nach Weisheit seinen Schatten verlor175); der Schatten als Honorar für die Teufelsschule ist auch in Deutschland, Siebenbürgen und Spanien bekannt176), und in Schottland gelten die für die besten Zauberer, die keinen Schatten werfen177). Daß hier der Schatten die Seele ist, liegt auf der Hand. In einigen Sagen erscheint indes der Schatten als Ablöse: der Teufel bedingt sich bei gemeinsamem Unterricht in der schwarzen Kunst den als Opfer aus, der zuletzt die Schule verlasse oder bei einem Wettlauf der letzte bliebe; der Betroffene weist jedoch auf den Schatten hinter sich, und damit muß sich der Teufel begnügen; der Schüler aber geht schattenlos durchs Leben. So berichtet eine schottische Sage178), die von Körner verwertete spanische aus Salamanca179) und die holsteinische von dem klugen Küster Bröns180). Von da aus erklärt sich vielleicht auch der Glaube, das Fehlen des Schattens verrate einen Verbrecher, etwa den Meineidigen (Schweden181)); der Böse gibt sich schon durch seine Tat in die Macht des Teufels und trägt die Folgen davon. Diese Erklärung versagt allerdings, wenn nach indischem Glauben Verlust des Schattens den trifft, der gegen die Sonne sein Wasser abschlägt182), und bei den Erzählungen primitiver Völker von schattenlosen Menschen183); wenigstens im ersteren Falle handelt es sich um eine Strafe, die im Verlust eines wesentlichen Teils des Menschen (s.o.) besteht, verwandt der auffälligen Veränderung desselben in einer Voigtländer Sage, die den Schatten unheimlicher Gesellen in die verkehrte Richtung fallen läßt184).

   3d. Mitunter erscheint ein doppelter Schatten als Vorzeichen des Todes (am Weihnachtsabend: Bayern185), Oberpfalz186), bei den Slaven187)); Rochholz188) hat darin den als Schatten erscheinenden Genius oder Gefolgsgeist189) gesehen, der hier neben den »natürlichen« Schatten tritt. Die Walküre oder Fylgja kündet durch ihr Erscheinen dem Kämpfer den Tod; noch jetzt herrscht der Glaube, wer seinen Gefolgsgeist zur Unzeit sieht, müsse sterben190). Rochholz meinte, die Vorstellung des Gefolgsgeistes habe sich überhaupt aus dem gleichsam selbständig gewordenen Schatten entwickelt, und daß das neugriech. iskios oft den Schutzgeist bezeichnet191), würde dazu passen. Auch deutscher Volksglaube zeigt den Schatten manchmal selbständig: in der Neujahrs- (Schlesien192)) oder St. Markusnacht193) sieht man bei der Kirche die Schatten derer, die während des Jahres sterben werden; ein Volksrätsel läßt den Schatten des Toten um den verlorenen Körper klagen194). An den Wänden der Kirchenbänke haften die Schatten der Leute, die ein Lebenlang dort gesessen sind, noch nach deren Tod195), Frau Hildes Schatten zeugt in Mörikes Gedicht für alle Zeit von ihrem Ehebruch196), wie der Schatten eines Schwertes in einer Sage aus Schleswig von dem Kirchenfrevel eines Kosaken197). In dem irischen Märchen von Nora Guare, deren Schatten, da ihr am Grabe des Gatten, der ein Vampyr ist, Gefahr droht, warnende Gesten macht und den Heimweg antritt, während sie selbst sich nicht bewegt198), sah Rochholz geradezu das beweiskräftige Zwischenglied. An dieser Auffassung ist richtig, daß der Schatten gelegentlich, etwa in Andersens Märchen, wirklich gleich dem »Spiegelbild« (s. Spiegel) ganz zum selbständigen Doppelgänger wird; doch haben sich Pfannenschmid199), Schwebel200), Pradel201) mit Recht dagegen ausgesprochen, alle Vorstellungen vom Gefolgsgeist, dem »zweiten Gesicht«, dem Doppelgänger usw. auf den als Seele zu verstehenden Schatten zurückzuführen.

   4. An den Schatten knüpfende Vorstellungen sind nicht selten in der Literatur verwertet worden. An Körners »Teufel in Salamanca« wurde schon unter 3 c erinnert. Das Motiv des dem Teufel verkauften Schattens ist aus Chamissos »Peter Schlemihl« am besten bekannt. Gasters Vermutung202), der Dichter habe die Anregung zu dieser Erzählung aus jüdischem Volksglauben geschöpft, wäre bei der bekannten Beziehung der Berliner Romantiker zu jüdischen Salons nicht unmöglich, doch fehlen gerade für die am nächsten stehenden volkstümlichen Beispiele (s. unter 3c) Belege aus jüdischem Glauben. Chamisso selbst hat den Verlust des Schattens als ein Zeichen für den Verlust der äußeren Ehre gedeutet203). Als Strafe für das Verbrechen zauberisch bewirkter Unfruchtbarkeit erscheint der Verlust des Schattens in einer schwedischen Sage204), die Lenau in dem Gedichtzyklus »Anna« gestaltet hat: beide Motive (Schatten als Symbol der Fruchtbarkeit und Verkauf des Schattens) hat in neuerer Zeit H. v. Hofmannsthal in seiner »Frau ohne Schatten« vereinigt; hier spielt wohl auch die Symbolik des biblischen »Überschattens« (Lukas 1, 35) mit. Erwähnt sei noch, daß in Andersens Märchen »Der Schatten« der Schatten als Doppelgänger eine ähnliche Rolle spielt wie mehrmals das Bild oder Spiegelbild in moderner Literatur (Wilde, Dorian Gray; Werfel, Spiegelmensch).

   1) Rochholz 79. 2) Schönwerth Oberpfalz 2, 53. 3) Laistner Nebelsagen 135. 290. 4) Dähnhardt Natursagen 44. 5) S. 81.

   6) Rochholz 88. 7) Ebd. 8) Meier Schwaben 444 Nr. 313. 9) Rochholz 87. 10) Pradel 11. f. m. A. 2, wo Verwandtes aus dem klassischen Altertum beigebracht wird. 11) Rochholz Sagen 1, 65.

   12) Frazer 3, 82 f. 142. 173: daher die Vorsichtsmaßregel bei den Kaffern, ein Überschatten des Königs mit Tod zu ahnden: Frazer 3, 83. 13) S. 26 f. 14) Eibofolke 2, 265. 15) Hillner Siebenbürgen 28; Wittstock Siebenbürgen 64 (8). 16) Frischbier Hexenspr. 86. 17) John Erzgebirge 114. 18) S. 78 ff. 19) Joh. Jac. Meyer Über das Wesen der altindischen Rechtsschriften (1927) 6. 20) Frazer 82; auf ein dem brahmanischen ähnliches Verbot bei Plin. N.H. XXVIII 69 weist Pradel 21. 21) ZfVk. 8, 254. 22) Pradel 21. 23) Wuttke 642. 24) Ebd. 652. 25) Strackerjan 1, 85 § 91. 26) Krauß Slav. Volkforschung 126. 27) Groß' Archiv 4, 168; Handbuch 1, 543. 28) Die Nachweise aus dem Sachsen- und Schwabenspiegel bei E. v. Künssberg in: Die Volkskunde und ihre Grenzgebiete, Berlin 1925, 113 f.; O. Giercke Der Humor im deutschen Recht2, Berlin 1886, 44 f.; Pradel 34 glaubt in Brants Narrenschiff 46, 30 einen Nachklang davon zu erkennen; eine antike Parallele bei Plutarch Demetr. 27 (ebd. 23 f.) steht vereinzelt. 29) a.a.O. 115. 30) Künssberg zitiert S. 114 Luthers Tischreden c. 9 und Kirchhofs Wendunmuth. 31) Rochholz 194. 32) Wolf Beiträge 2, 347. 33) Rochholz a.a.O. 34) Rochholz 194; Kinderlied 415. 35) Bötticher Diss. de umbra, Halle 1739, 11; Giercke a.a.O. 46. 36) Pradel 23 f. 37) Strackerjan 2, 112 § 339e. 38) Grimm DWb. 8, 2238.

   39) Pradel 27 f. 40) Ebd. 41) Rochholz 91. 42) Ebd. 81. 43) Pradel 27. 44) Rochholz 161; ähnlich der Eschenschatten vor Schlangenbiß: Plin. N.H. XVI 64, vgl. Pradel 27. 45) Pradel 27. 46) Rochholz 83. 47) Ebd. 48) Pradel 30 f. 49) Bötticher De umbra 21 f. 50) Rochholz 83. 51) Pradel 32. 52) Grässe Preußen 1, 480. 53) Krauss Relig. Brauch 33. 54) A. Bastian Der Mensch in der Geschichte3 (1860), 196. 55) A. Löwinger Mitt. z. jüd. Vk. (im folgenden bloß: Löwinger) 13-14, 50 f. 56) Pradel 30 f. mit Beispiellen, vor allem aus Plinius, für üble Schattenwirkung der Harzbäume. 57) M. Jähns Roß und Reiter in Leben und Sprache (1872) 3712. 58) Gargantua 259b, scherzhaft gemeint, vgl. Grimm DWb. 8, 2231. 59) Rochholz 84. 60) H.G. Boetticher De umbra 30. 61) Rochholz 84 f.; Wolf Niederl. Sagen 380 Nr. 298. 62) Grimm Myth. 2, 540. 63) Pradel 33. 64) Grimm RA. 1, 147. 65) v. Künssberg a. O. 114. 66) Rochholz 83 f. mit einem Nachweis aus dem Amtsrecht von Meerenschwanden im Aargau. 67) De umbra 32.

   68) Hovorka-Kronfeld 1, 178; Frazer 1, 429; 3, 77 ff.; Meyer Rechtsbücher 3621; v. Negelein 12 f. 69) Frazer 2, 93; 3, 79; Bartels Medizin 201; Tylor Cultur 1, 423 f.; K. v. den Steinen Unter den Naturvölkern Zentral-Brasiliens (1894) 340. 70) Rochholz 187. 71) Rochholz 201; Pradel 10. 72) Oldenberg Relig. des Veda 5264. 73) Frazer 3, 88. 74) 3. 87. 75) Tylor a. O.; ARw. 8, 112; Pradel 2 f. 76) Ackermann Shakespeare 7. 77) S. 2. 78) Mythus und Religion 1, 584; 3, 560. 562. 79) S. 12. 80) Das myth. Denken (1925) 57. 81) S. 13 f. 82) Frazer 3, 79. 83) Veckenstedt Sagen 140. 84) Wuttke 310. 85) Höhn Tod 313. 86) E.H. Meyer Mythol. d. Germ. 267. 87) Schulenburg Wend. Volksthum 129. 88) John Westböhmen 165. 89) John Oberlohma 155. 90) Drechsler 1, 31. 287. 91) ZfVk. 2, 185; Stern Türkei 1; 382. 92) Spieß Fränkisch-Henneberg 153. 93) SchweizVk. 3, 90. 94) John Erzgebirge 113. 95) Lütolf Sagen 552 Nr. 549. 96) Urquell 5, 60; ZfrheinVk. 1926, 10; Grimm Myth. 3, 436, 458. 97) v. Negelein 19. 98) DG. 13, 121. 99) Schultz Alltagsleben 225. 100) Landsteiner Niederösterreich 46 f. 101) Baumgarten Jahr u.s. Tage 10. 102) E.H. Meyer Mythol. d. Germ. 267. 103) John Erzgebirge 113, vgl. 118. 104) Kühnau Sagen 3, 513. 105) Drechsler 2, 200; ZfVk. 4, 86. 106) John Westböhmen 16. 107) Liebrecht Zur Volksk. 323. 108) Kuhn und Schwartz 408 Nr. 48. 109) ZfrheinVk. 4, 272. 110) Pfister Hessen 162. 111) Eisel Voigtland 246 Nr. 612; Köhler Voigtland 366 f. 112) Vernaleken Mythen 341. 113) Lammert 97. 114) Birlinger Aus Schwaben 2, 63. 115) Höhn Tod 313. 116) SAVk. 2, 281. 117) Rochholz 187. 118) v. Negelein 19. 119) Gaster Germania 26, 210 f.; Bugge Heldensagen 71. 120) Gaster a. O. 211; Löwinger 47. 53; letzterer Stelle ein lehrreiches Beispiel für rabbinische Doktrin zu einem Volksglauben, vgl. auch Rochholz 186 f. 121) Löwinger 48, 52; Gaster a. O. 210 122) Rochholz, 193. 123) Finn.Bl. 8, 16. 124) Löwinger 53. 125) Frazer 3, 78. 126) Wittstock Siebenbürgen 64 (8); G. Schuller Progr. d. ev. Gymn. in Schässburg 1863, 27. 127) Gaster: Germania 26, 212, vgl. ZfVk. 15, 349. 128) ZfVk. 13, 365. 129) ZfEthn. 1898, 53; Frazer 3, 89 f.; Krauss Mitt. d. anthrop. Ges. in Wien 17, 19. 130) Joh. Jac. Meyer Rechtsbücher 362. 363. 131) Frazer a.a.O. 891.; Schmidt Volksleben der Neugriechen 1, 1971 (für Zakynthos). 132) Volksabergl. 440. 133) So Krauss Relig. Brauch 161. 134) Wuttke Sächs. Volksk. 252.

   135) Grässe Preußen 1, 799. 136) Grimm Myth. 1, 421; 2, 8561. 137) Schell Bergische Sagen 63 Nr. 96 b; Wolf Beiträge 2, 348. 138) Stöber Elsaß 3 Nr. 19. 139) Wolf Beiträge 2, 348; Grimm Myth. 3, 147. 140) Eisel Voigtland 115 Nr. 296, vgl. Laistner Nebelsagen 149 f. 141) Stöber Elsaß 1, 36 Nr. 51. 142) S. 72. 143) Rochholz Kinderlied 325. 144) ZfVk. 7, 103. 145) Meiche Sagen 718 Nr. 890. 146) Mannhardt 1,42; Laistner Nebelsagen 135. 147) E. Souvestre Les derniers paysans 36; Sébillot Folk-Lore 1, 68. 148) Birlinger Volksth. 1, 190.

   149) Bastian Der Mensch in der Geschichte 2, 352. 150) Löwinger 53. 151) Wossidlo Mecklenburg 1, 122. 152) Ebd. 303. 153) Die Zeugnisse bei Pradel 7 f. 154) Sintflutsagen 198 f.; Kl. Schriften 4, 492. 155) Rochholz 198. 156) Ebd. 75. 157) Waitz 6, 297. 300. 158) Rochholz 191. 159) K. Weinhold ZdVfVk. 1, 218. 160) S. 7; denselben Gedanken setzt v. Negelein 18 bei der Schattenlosigkeit der Geister und Zauberer voraus. 161) Schmidt Volksleben d. Neugriechen 1, 169 f. 199. 229. 244. 162) Nachweise bei Pradel 7. 163) Wlislocki Zigeuner 289 ff. 164) Gräbersymbolik 671. 165) Wernicke bei Grimm DWb. 8, 2246; vgl. Ackermann Shakespeare 175. 166) G. Schuller Volkstüml. Glaube und Brauch bei Tod u. Begräbnis im Siebenbürger Sachsenlande (1862) 41. 167) Rochholz Sagen 1, 23. 168) Ebd. 129. 169) Kühnau Sagen 3, 700. 170) Alpenburg Tirol 150 f. 171) Eisel Voigtland 11 Nr. 20. 172) Haltrich Siebenbürger Sachsen 311. 173) Gaster Germania 26, 213. 174) Rochholz 199. 175) Wolf Niederl. Sagen 445 Nr. 213. 176) Wolf Beiträge 2, 348; Haltrich a.a.O. 311. 177) Wolf Beiträge 2, 348; vgl. Grimm Myth. 3, 302. 178) R. Motherby Taschenwörterbuch des schottischen Dialektes Königsberg 1826, 232 Nr. 32. 179) Grimm Myth. 2, 856. 180) Müllenhoff Sagen 554 f. Nr. 560. 181) Urquell 3, 188; ein slawischer Beleg bei Grohmann 221. 182) Meyer Rechtsbücher 3621. 183) Tylor Cultur 1, 424. 184) Eisel Voigtland 66 Nr. 156.

   185) E.H. Meyer Myth. der Germ. 267. 186) Schönwerth Oberpfalz 1, 265 Nr. 48. 187) v. Negelein 21. 188) S. 179. 189) Grimm Myth. 2, 728 ff. 190) Nachweise bei Seligmann Blick 1, 182 f. 191) Pradel 13. Zur dämonischen Natur des Schattens vgl. Güntert Kalypso 120. 192) Drechsler 1, 45. 193) Bechstein Mythe, Sage, Märchen und Fabel 1, 161. 194) Simrock Das deutsche Rätselbuch Nr. 470. 195) A. Corradi Aus Wald und Feld (Stuttgart 1856) 26. 196) Pradel 19. 197) Müllenhoff Sagen 126. 198) Wolf Beiträge 2, 347, vgl. Rochholz 186. 199) Erntefeste 176. 200) Tod und ewiges Leben 417. 201) S. 146.

   202) Germania 26, 211 f. 203) Simrock Mythologie3 (1869) 464. 204) Von den Färöer; ZVfk. 16, 311.

  Bieler. [Nachträge: Schatte(n). Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens, S. 27604 (vgl. HWA Bd. 9N, S. 126 ff.)]

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