Peter O. Chotjewitz:
Mein Freund Klaus. Roman.
Verbrecher Verlag 2007, 570 Seiten, ISBN 978-3-935843-89-8
Klaus Croissant (1931-2002) wird öffentlich vor allem als Anwalt wahrgenommen, dessen Kanzlei zeitweise als Schaltzentrale der RAF gedient haben soll, und als IM (inoffizieller Mitarbeiter) „Taler“ des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR. Peter O. Chotjewitz, selbst Anwalt, Schriftsteller und langjähriger Freund Croissants, tritt an, diese einseitige Sicht auf seinen Freund zu durchbrechen. Zu diesem Zweck reiste er jahrelang quer durch Europa, um alte Weggefährten zu befragen. Freunde und Freundinnen von Klaus, Mandanten, Anwaltskollegen, Nachbarn, RAF-Kämpfer, Kollegen aus dem Europäischen Parlament und ehemalige Partnerinnen. Herausgekommen ist kein klassisches Porträt, sondern ein Mosaik mit Fehlstellen [1].
Chotjewitz bezeichnet Croissant als seinen „Zwilling“ [2], ein zentraler Schlüssel zum Verständnis des Textes.
Croissants politische Radikalisierung vollzog sich während des Stammheimer Prozesses gegen die sogenannte erste Generation der Rote Armee Fraktion (Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und Jan Carl Raspe). Die Erfahrungen, die Croissant und seine Mitverteidiger in diesem Verfahren machten, erschütterten ihr Vertrauen in den Rechtsstaat grundlegend. Aus dem bürgerlichen Anwalt wurde jemand, der für seine Mandanten alles aufs Spiel setzte, für deren Rechte und Leben, „ohne Rücksicht auf sich selbst und andere“.
Chotjewitz beschreibt ein Treffen mit dem Anwalt Arndt Müller (der in der Kanzlei Croissants arbeitete und wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und acht Monaten und weiteren fünf Jahren Berufsverbot verurteilt worden war. KM) und ihr gemeinsames Resümee lautet: Croissant sei „nicht in der RAF, er war kein Revolutionär, er war ein Bürger. Einer vom alten Schlag.“ Einer, der sich nicht verbiegen ließ.
Chotjewitz berichtet von Gesprächen mit Andreas Baader in Stammheim über dessen bevorstehenden Tod, der beiden als unausweichlich erschien: „Wir wussten beide, dass man sie irgendwann töten würde. Wenn draußen etwas geschah, das ihre Tötung als allgemein erwünschte ultima ratio erscheinen ließ.“ [3]
Nach dem Tod der Gefangenen in der Nacht zum 18. Oktober 1977 baute die Bundesanwaltschaft ihr Gerüst aus Anklagen gegen die Kanzlei Croissant weiter aus und überzog alle Beteiligten mit Verfahren, die in Haftstrafen und Berufsverboten endeten. Chotjewitz stellt die Berechtigung dieser Vorwürfe – die vor allem auf den Aussagen des Spitzels Volker Speitel beruhen – grundsätzlich in Frage und verweist auf zahlreiche Widersprüche und Fehler. [4]
Das Buch zeichnet zugleich ein subjektives Panorama der linken Szene der späten 1960er und 1970er Jahre. Chotjewitz erinnert etwa an das breite Unterstützerfeld in der Frühzeit der RAF und daran, dass Reisen von Baader und Ensslin durch Spenden von Medienunternehmer Hubert Burda oder dem Schriftsteller und Filmemacher Alexander Kluge ermöglicht worden seien – ein Hinweis darauf, bis in welche Milieus das Sympathieumfeld reichte.
Ob es richtig gewesen sei, sich zu bewaffnen, lasse sich rückblickend nicht beantworten, schreibt Chotjewitz. Diese Frage könne nur aus der damaligen Situation heraus beurteilt werden. Und zur Frage der Solidarität: „Für Klaus (wie für mich und viele andere) ergab die Unbedingtheit der RAF eine fatale Paradoxie, die nicht auflösbar war. Wir hatten es mit Genossen, teilweise sogar Freunden zu tun, deren Handeln wir nicht in jeder Hinsicht gutheißen konnten, für die wir uns jedoch nicht einsetzen konnten, wenn wir uns von gewissen Handlungselementen öffentlich distanzierten. Jeder Akt der öffentlichen Distanzierung erleichterte es dem Gegner, sie zu eliminieren.“ (S. 545f)
Croissant beantragte in Frankreich Asyl, nachdem er zunächst von der Verteidigung der Angeklagten in Stammheim ausgeschlossen worden war und kurz darauf ein Haftbefehl wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gegen ihn erlassen wurde. Mehr als 200 namhafte Persönlichkeiten protestierten in einer gemeinsamen Erklärung erfolglos gegen seine Auslieferung in die Bundesrepublik. [5]
Nach seiner Haftentlassung – er war zu zweieinhalb Jahren Haft und einem vierjährigen Berufsverbot verurteilt worden – übersiedelte er nach Berlin, wo es zu Kontakten mit dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR kam. „Klaus bestreitet, sagte ich, sich jemals verpflichtet zu haben, für das MfS tätig zu werden. Auch den Namen Taler habe er erstmals 1992 gehört.“ (S. 510)
Das Buch endet mit einem Satz aus Ludwig Wittgensteins Tractatus logico-philosophicus: „Worüber man nicht sprechen kann, darüber muss man schweigen.“
Peter O. Chotjewitz (1934-2010) war kein RAF-Anwalt, wie mitunter behauptet wird. Er hatte Andreas Baader vertretungsweise übernommen, als ein anderer Anwalt ausgefallen war, und ihn mehrmals im Gefängnis besucht. Darüber hinaus hat er in einem anderen Verfahren Peter Paul Zahl vertreten, der aber mit der RAF nichts zu tun hatte. Das war's.
„Mein Verhältnis zur RAF und zum bewaffneten Kampf war nie emphatisch.
Ich wusste vom ersten Tag an, dass ihr Unternehmen keinen Erfolg haben konnte. Dass viele von ihnen dabei draufgehen würden.
Wenn eine von ihnen oder einer mich fragte, wie ich zu ihrer Sache stünde, riet ich ab.
,Laßt die Finger davon, Leute. Sie werden euch alle umbringen.'
Heute überrascht es mich, dass nur die Hälfte von ihnen umgebracht wurde.
Alle Staaten sind verbrecherische Organisationen. Es gehört zu ihrem Wesen.
Das ist der Grund, warum ich mich niemals von Menschen distanzieren würde, die den Mut und die Kraft haben, den Staat zu bekämpfen.
Warum ich sie stets bewundern werde.“ (S. 341)
Im Kontrast zu vielen ehemaligen Sympathisanten, deren Verleugnung und Denunziation wesentlicher Teile ihrer eigenen Biografie sie später in hohe Ämter und einflussreiche Positionen befördert hat, wirken solche Bekenntnisse wie seltene Sternstunden der Aufrichtigkeit.
Ein etwas sorgfältigeres Lektorat hätte dem Text gut getan. So ist durchgängig von „Roten Zellen“ die Rede, wenn offenbar die „Revolutionären Zellen“ gemeint sind. Irritiert haben mich die Lobeshymnen auf den Spießerstaat DDR, geäußert von Menschen, die in dieser Form des „realen Sozialismus“ sicher ebenso angeeckt wären wie in seinem kapitalistischen Pendant. Die Gattungsbezeichnung Roman sollte vermutlich vor strafrechtlichen Konsequenzen schützen.
„Mein Freund Klaus“ ist auch eine Reflexion über die Grenzen von Freundschaft, Politik und Moral [6]. Alles in allem eine lesenswerte Lektüre für Interessierte an dieser Epoche der deutschen Zeitgeschichte.
1. „Es war ein Irrtum, als ich mit den Recherchen anfing, zu meinen, ich könnte herausfinden, wer Klaus war, und es wäre unlauter, wenn ich jetzt behaupten würde, ich hätte es herausgefunden.“ S. 16
2. „Wir sind uns ähnlich. Narzisstische Typen, ein bisschen oberflächlich, Lustmenschen, unangepasst, unsympathisch. Wir hatten die gleichen Ideale. Überzeugungstäter. Wir sind Zwillinge.“ S. 73
3. S. 293 Das vollständige Zitat lautet: „Manchmal sprachen wir (Chotjewitz und Baader bei Besuchen in Stammheim KM) über seinen bevorstehenden Tod. Zwei waren schon tot (Ulrike Meinhof und Holger Meins KM). Drei lebten noch (Baader, Ensslin, Raspe KM). Er war einer von ihnen. Wir wussten beide, dass man sie irgendwann töten würde. Wenn draußen etwas geschah, das ihre Tötung als allgemein erwünschte ultima ratio erscheinen ließ.“
4. „... wegen der Dokumentation der Fantasia, aus der klar hervorging, dass Arndt Müller und Armin Newerla nicht die Waffen und den Sprengstoff in den siebten Stock geschmuggelt haben konnten.“ S. 164. Chotjewitz bezieht sich hier auf die Dokumentation „Der Prozess gegen die Rechtsanwälte Arndt Müller und Armin Newerla“, die im Stuttgarter fantasia-druck erschien.
5. „Die These, in Westdeutschland habe sich ein neuer Faschismus etabliert, war nicht nur richtig, sondern auch plausibel und der französischen Linken durchaus willkommen.“ S. 378
6. Siehe auch Der bewaffnete Freund von Raul Zelik.
18. März 2026